Öffentliche Sitzung des Geschäftsausschusses

Schlüter Hotel & Restaurant

Niederschrift Nr. W/GA/003/2018

über die Sitzung des Geschäftsausschusses Wankendorf am 20.08.2018 im "Schlüter Hotel und Restaurant", Dorfstraße 14, 24601 Wankendorf Beginn: 19:30 Uhr Ende: 21:42 Uhr

Anwesend:
Bürgermeisterin
Frau Silke Roßmann

Vorsitzender
Herr Günter Voß

Mitglieder
Frau Sabine Friedel
Herr Oliver Grothkopp
Frau Christine Hansen
Herr Uwe Hansen
Herr Jürgen Kleinfeldt
Frau Birgit Kruse
Herr Johannes Meins
Herr Falk Salisch
Herr Rainer Streusel

Gemeindevertreter/in
Frau Marion Hormann-Deniz
Herr Heinz Michalske
Frau Susanne Michalske

Abwesend:

Amt Bokhorst-Wankendorf:
Ralf Bretthauer
Linda Jensen

Tagesordnung

1 Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2 Beschlüsse zur Tagesordnung
3 Protokoll Nr. 2 vom 15.05.2018
4 Mitteilungen
5 Anfragen
6 Einwohnerfragezeit
7 Darlehen HSH Nordbank BV/122/2018
8 Wegenutzungsvertrag Strom BV/137/2018
9 Investition Wasserwerk-Kessel BV/165/2018
10 Beratung zur Straßenausbaubeitragssatzung BV/152/2018

Zu Punkt 1 der Tagesordnung

Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Herr Voß eröffnet die Sitzung um 19.30 Uhr, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäß Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.

Zu Punkt 2 der Tagesordnung

Beschlüsse zur Tagesordnung
Der Ausschuss beschließt einstimmig, dass die Tagesordnungspunkte 11 bis 13.2 im nichtöffentlichen Sitzungsteil beraten werden.

Zu Punkt 3 der Tagesordnung

Protokoll Nr. 2 vom 15.05.2018
Einwände gegen Form und Inhalt des Protokolls werden nicht vorgetragen.

Zu Punkt 4 der Tagesordnung

Mitteilungen
4.1 Postzustellung
Herr Voß teilt mit, dass die Post in Wankendorf nur noch vereinzelt in der Woche zugestellt wird. Frau Roßmann sichert zu, die Thematik im Amtsausschuss anzusprechen, damit zukünftig eine verlässliche Postzustellung in Wankendorf gegeben ist.
4.2 FF Sammelbestellung Feuerschutzanzüge
Frau Roßmann teilt mit, dass eine Sammelbestellung für die Feuerschutzanzüge im Kreis Plön in Auftrag gegeben wurde. Es wurden nunmehr zwei statt vier bestellt. Im Weiteren wurde ein Pflegevertrag für die Software im Einsatzleitwagen der Feuerwehr abgeschlossen.
4.3 Netz AG Vertragsunterzeichnung
Es wurde von Frau Roßmann ein Vertrag mit der Netz AG unterzeichnet, damit Leitungen im Außenbereich verlegt werden können.

Zu Punkt 5 der Tagesordnung

Anfragen
Es werden keine Anfragen gestellt.

Zu Punkt 6 der Tagesordnung

Einwohnerfragezeit
Es werden keine Fragen gestellt.

Zu Punkt 7 der Tagesordnung

Darlehen HSH Nordbank Vorlage: BV/122/2018
Die Zinsbindung (4,70 %) für das Darlehen der HSH Nordbank endet am 31.12.2018. Der Haushaltsplan der Gemeinde Wankendorf sieht die Umschuldung des Darlehens der Wasserversorgung durch Aufnahme „Innerer Darlehen“ von der Abschreibungs- und der Gebührenausgleichsrücklage der Wasserversorgung vor.

Der Geschäftsausschluss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, die Kündigung des Darlehens zum Ablauf der Zinsbindungsfrist zum 31.12.2018 vorzunehmen. Die Restschuld des Darlehens in Höhe von 93.067,70 € wird in voller Höhe an die HSH Nordbank zurückgezahlt. Gleichzeitig wird die Aufnahme eines inneren Darlehens über 33.000,00 € von der Gebührenausgleichsrücklage der Wasserversorgung beschlossen.

Darlehenskonditionen:
Auszahlung zum 31.12.2018; Zinssatz 0,54 %; Tilgung 20 gleiche Jahresraten in Höhe von 1.650,00 € Zinszahlung halbjährlich nachträglich; Fälligkeiten jeweils zum 30.06. und 30.12. jeden Jahres; Sondertilgungen sind jederzeit möglich.

Zu Punkt 8 der Tagesordnung

Wegenutzungsvertrag Strom Vorlage: BV/137/2018
Der mit der Schleswig-Holstein Netz AG bestehende Wegenutzungsvertrag endet am 30.11.2020.

Die Gemeinde ist nach dem Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet, das Ende des Vertrages mindestens zwei Jahre vorher im Bundesanzeiger zu veröffentlichen und potenzielle Anbieter zur Angebotsabgabe aufzufordern. Die maximale Laufzeit von Wegenutzungsverträgen darf 20 Jahre nicht überschreiten. Der aktuell gültige Vertrag hat eine Laufzeit von zehn Jahren. Es wird empfohlen, für den neuen Vertrag eine Laufzeit von rund 20 Jahren vorzusehen.

Der Ausschuss ist der Auffassung, dass eine zehnjährige Laufzeit auskömmlich ist, da ggf. mit besseren Konditionen nach Ablauf der Zeit zu rechnen ist.

Der Geschäftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, das Veröffentlichungsverfahren gem. § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz mit der Maßgabe durchzuführen, dass die Laufzeit des neuen Vertrages am 30.09.2030 endet.

Zu Punkt 9 der Tagesordnung

Investition Wasserwerk-Kessel Vorlage: BV/165/2018
Alle fünf Jahre werden die beiden Druckkessel im Wasserwerk Wankendorf auf ihren Zustand überprüft. Bei einem Kessel ist die Erneuerung einer Schutzschicht empfohlen worden. Bei einem zweiten Kessel wurden Schäden an der Innenwand festgestellt, die einer Reparatur bedürfen. Daher wurde der Kessel außer Betrieb genommen. Die Wasserversorgung ist mit einem Kessel von 5.000 Liter Volumen gesichert.

Von der Verwaltung wurden Gespräche mit der Holsteiner Wasser GmbH, die für die Betriebsführung des Wasserwerkes zuständig ist, zur Umgestaltung der Kessel und Reinwasserpumpen geführt. Der Vorteil beim Einbau kleinerer Kessel wäre, dass das Dach bei einem Austausch evtl. nicht geöffnet werden müsste. Die drei vorhandenen Reinwasserpumpen sind unterschiedlich im Baujahr und Leistung. Sie funktionieren zurzeit einwandfrei. Es ist jedoch sinnvoll baugleiche Pumpen einzusetzen, da dadurch eine bessere Steuerung gewährleistet ist. Im Weiteren sollte ein Umbau des Standortes des Ausgangswasserzählers im Zusammenhang mit einer Kesselerneuerung vorgenommen werden.

Ob ein Anschluss der Wasserversorgung Preetz-Land durch das Wasserwerk Wankendorf erfolgt, bleibt abzuwarten; aktuell kann die Gemeinde Wankendorf Investitionsentscheidungen nur an der tatsächlich vorhandenen Nutzung ausrichten.

Frau Roßmann fehlt in der Sache ein Konzept. Sie regt daher an, dass, bevor eine Planung mit der Howa durch ein Ingenieurbüro beauftragt wird, zunächst ein ausführliches Gespräch mit Holsteiner Wasser GmbH und Gemeindevertretern geführt werden sollte.

Die Dachrinne am Dach des Wasserwerks ist auszutauschen. Für den Austausch der Dachrinne liegt ein Angebot vor. Es werden jedoch noch zwei weitere Vergleichsangebote eingeholt, damit dann dem wirtschaftlichsten Bieter in der Gemeindevertretung der Auftrag erteilt werden kann.

Zu Punkt 10 der Tagesordnung

Beratung zur Straßenausbaubeitragssatzung Vorlage: BV/152/2018
Durch Landtagsbeschluss vom 14.12.2017 wurde die bis dahin geltende Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen aufgehoben. Herr Voß teilt mit, dass es zukünftig nur unter Schwierigkeiten durchsetzbar ist, Straßenausbaubeiträge in der Gemeinde zu erheben. Eine Abschaffung ist haushaltsrechtlich eigentlich nicht möglich, da nicht geklärt ist, wie man zukünftig die Straßenbaumaßnahmen in der Gemeinde finanzieren soll.

Folgende alternative Finanzierungsmöglichkeiten werden von den Fraktionen vorgeschlagen:
- Erhöhung der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer
- Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung
- Einführung von wiederkehrenden Beiträgen anhand des Beispiels der Stadt Husum
- Zuschüsse aus der Städtebauförderung
- Bedarfsgerechter Ausgleich aus dem kommunalen Finanzausgleich ab 2021
- Reduzierung der Prozentsätze der Anliegerbeiträge

In der Regel müssten Straßen alle 40 Jahre erneuert werden. Die Verwaltung wird gebeten als Grundlage ein Straßenkataster zu erstellen, in dem aufgeführt wird, wann ungefähr die einzelnen Straßen in Wankendorf zur Erneuerung anstehen.

Im Weiteren soll geklärt werden, in welcher Höhe Zuschüsse im Rahmen der Städtebauförderung für die Erneuerung von Straßen in den nächsten zehn bis fünfzehn Jahren bereitgestellt werden können. Nach Vorlage von Informationen wird gegebenenfalls eine Einwohnerversammlung einberufen, um in dieser alternative Finan-zierungsmöglichkeiten vorzustellen und die Meinung der Bürger hierzu einzuholen.

Zurzeit soll daher die bestehende Straßenausbaubeitragssatzung nicht aufgehoben werden.

Um 20.56 Uhr wird der öffentliche Sitzungsteil geschlossen und die nichtöffentliche Sitzung um 21.03 Uhr fortgesetzt.

Günter Voß

 

Zurück