Bekanntmachung

VU "Wankendorf 2035"

Städtebauförderung in Wankendorf - Fragen, Informationen, Ergebnisse

Am 11. Mai 2022 konnten sich alle Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie alle Interessierten aus Wankendorf und Umland über den Entwurf der Vorbereitenden Untersuchungen und das Integrierte Entwicklungskonzept (VU/IEK) mit Zielen und Maßnahmen für die nächsten 15 Jahre in- formieren und diskutieren. An verschiedenen Stationen wurden das Fördergebiet sowie die Ziele und Maßnahmen auf anschauli- chen Plakaten dargestellt. Ebenso wurde erläutert welche Möglichkeiten sich für Eigentümerinnen und Eigentümer in dem geplanten Fördergebiet ergeben können.

Einladung zur öffentlichen Informationsveranstaltung am 11. Mai 2022

Durch das Programm der Städtebauförderung ergeben sich für Wankendorf in den kommenden Jahren neue Perspektiven, in denen sich die Gemeinde weiterentwickeln kann. Um die finanzielle Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen gemäß entsprechender Richtlinien des Landes Schleswig-Holstein und Baugesetzbuch (§ 141 BauGB) zunächst die vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit einem Integriertem Entwicklungskonzept (IEK) durchgeführt werden. Dazu gab es bereits umfassende Bestandserhebung und Bewertungen des Untersuchungsgebiets durch die beauftragten Fachbüros EBP Deutschland GmbH gemeinsam mit BCS Stadt+Region sowie die öffentlichen Beteiligungen und Mitwirkung in den verschiedenen Formaten.

Nun liegt ein Entwurf für die VU / IEK mit Zielen und Maßnahmen für die nächsten 15 Jahre vor, der in einer offenen Veranstaltung gemeinsam mit der Gemeindevertretung, den Fachbüros und der Verwaltung vorgestellt und diskutiert werden soll. 

Zur Informationsveranstaltung sind alle Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie alle Interessierte aus Wankendorf und Umland am Mittwoch, 11. Mai 2022 von 16.30 Uhr bis 19.00 Uhr im AWO-Familienzentrum, Kirchtor 18 herzlich eingeladen. 

Nach der Begrüßung gibt es viel Raum und Zeit für Informationen und Gespräche. An verschiedenen Stationen werden das Fördergebiet sowie die Ziele und Maßnahmen auf anschaulichen Plakaten dargestellt. Zwei informative Kurzvorträge finden jeweils um 16.30 Uhr und um 18.00 Uhr statt und es wird erläutert, welche Möglichkeiten sich für Eigentümerinnen und Eigentümer in dem geplanten Fördergebiet ergeben können.

Sollten Sie im Vorwege bereits Fragen, Ideen oder Anregungen zur VU / IEK haben, steht Ihnen als Ansprechpartner Herr Lopitz von BCS Stadt und Region unter Tel. 0451-31750456 und über E-Mail lopitz@bcsg.de gerne zur Verfügung.

Ich freue mich auf viele konstruktive Gespräche. Seien Sie mit dabei und gestalten Sie die Zukunft von Wankendorf mit. 

Ihre und Eure Bürgermeisterin

Silke Roßmann

Befragung im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen Wankendorf

Die Gemeinde Wankendorf wurde im Jahr 2017 in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ aufgenommen. Um Fördermittel aus diesem Programm erhalten zu können, ist die Durchführung einer Bestandsanalyse, die Erarbeitung eines Entwicklungskonzeptes und die Ausweisung eines Fördergebietes notwendig – die „Vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit Integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept (IEK)“.

Eigentümer:innen, die einen Fragebogen zugesandt bekommen haben, können diesen bis zum 31. Januar 2021 an das Amt Bokhorst-Wankendorf, Kampstraße 1, 24601 Wankendorf senden, den Fragebogen direkt bei der Amtsverwaltung einwerfen oder unter dem folgenden Link eine Onlineversion des Fragebogens ausfüllen.

Menschen, die in Wankendorf leben, aber keine Wohnung/kein Haus besitzen, können den Fragebogen zunächst direkt hier ausfüllen. Er wird in den nächsten Wochen auch gedruckt in der Bokhorst-Wankendorfer Rundschau veröffentlicht.

LINK ZUR BEFRAGUNG

Auch wenn Sie ggf. zu einzelnen Punkten keine detaillierten Angaben machen können, ist jede weitere Information sehr wichtig und hilfreich. Selbstverständlich werden Ihre Angaben streng vertraulich behandelt.

Presseinformation zur Städtebauförderung in der Gemeinde Wankendorf

Die Gemeinde Wankendorf wurde im Jahr 2017 in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren aufgenommen. Um Fördermittel aus diesem Programm zu erhalten und einsetzen zu können, ist die Durchführung einer detaillierten Bestandsanalyse, Erarbeitung eines Entwicklungskonzeptes und Ausweisung eines Fördergebiets erforderlich – auch bezeichnet als „Vorbereitende Untersuchungen (VU) mit Integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept (IEK)“. Die ersten konzeptionellen Grundlagen für die Städtebauförderung in Wankendorf wurden bereits 2019/20 mit dem „Zukunftskonzept Daseinsvorsorge für Wankendorf und Nahbereich“ gemeinsam mit der EBP Deutschland GmbH erarbeitet. Nun gilt es, diese Grundlagen weiter zu vertiefen.

Die Gemeindevertretung Wankendorf hat daher in ihrer Sitzung am 13.01.2020 den Beschluss zur Einleitung der Vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 Abs. 3 BauGB für das Gebiet „Wankendorf 2035“ gefasst. Mit den „Vorbereitenden Untersuchungen“ wurde das Konsortium aus EBP Deutschland GmbH und dem Planungsbüro BCS Stadt und Region beauftragt. 

Die „Vorbereitenden Untersuchungen“ sind erforderlich, um Beurteilungsunterlagen über die Notwendigkeit einer Sanierung sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung zu gewinnen. Das Untersuchungsgebiet ist im Lageplan gestrichelt dargestellt.

Mitarbeiter:innen der beauftragten Büros werden in den kommenden Wochen und Monaten unter anderem im Rahmen einer Bestandsanalyse in Wankendorf Begehungen durchführen und das Untersuchungsgebiet fotografisch (auch per Drohne) sowie kartografisch dokumentieren.

Die beauftragten Büros können Daten zu privaten Grundstücken und Gebäuden nur im Rahmen einer solchen Ortsbegehung durch äußerliche Betrachtung gewinnen. Für eine solide Konzepterstellung sind die Grunddaten von Eigentümer:innen mit Angaben zur Gebäudenutzung im Untersuchungsgebiet unentbehrlich. Alle Eigentümer:innen im Untersuchungsgebiet werden daher in den nächsten Wochen einen entsprechenden Fragebogen mit der Post erhalten.

Als Ansprechpartner zu dieser Befragung steht Herr Lopitz von BCS Stadt und Region unter der Tel. 0451-31750456 und über E-Mail lopitz@bcsg.de gerne zur Verfügung.

Gleichzeitig wird hiermit auf die Auskunftspflicht der Eigentümer zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte gegenüber der Gemeinde Wankendorf oder eines von ihr Beauftragten gemäß § 138 BauGB hingewiesen. 

Beide Unternehmen sind vertraglich verpflichtet, Daten, Ergebnisse und Informationen, die aufgrund dieses Auftrages gewonnen werden, nur dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Diese Verpflichtung zu Verschwiegenheit besteht auch nach Beendigung des Vertrages weiter.

Weitere Informationen zur Städtebauförderung in Wankendorf erhalten Sie auf der Homepage: 

https://wankendorf.de/zukunftskonzept-daseinsvorsorge.html

Informationen zur Städtebauförderung finden Sie hier: 

https://www.staedtebaufoerderung.info/StBauF/DE/Home/home_node.html

und für Schleswig-Holstein hier: 

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/S/staedtebau_und_stadtenwicklung/staedtebaufoerderung.html

 

Städtebauförderung: Planer lichten Häuser ab

In Wankendorf startet mit Datenerfassung die zweite Phase

Wankendorf. Ab der kommenden Woche werden zwei Mitarbeiter eines Planungsbüros den zentralen Ortsbereich von Wankendorf fotografisch erfassen. Die Aktion läutet die zweite Phase des Städtebauförderungsprogramms im Ort ein. Die Akteure sind Sebastian Lopitz, Inhaber des Lübecker Planungsbüros BCS, und sein Mitarbeiter Lukas Lübke. Das Duo wird alle Häuser und Gebäude im Gebiet „Wankendorf 2035“ von außen kartografisch und fotografisch erfassen. „In Einzelfällen werden wir auch Drohnen einsetzen“, erklärte Lopitz.

Lopitz und Lübke werden alle Immobilien im bereits festgelegten Untersuchungsgebiet aufsuchen. Das Areal umfasst im Wesentlichen die Ortslage von Wankendorf westlich der Autobahn, betroffen sind rund 1000 Haushalte. Parallel dazu erhalten alle Eigentümer per Post einen Fragebogen, der Details zu den Gebäuden erfragt – von Baujahr und Nutzungsart über Heizungs- und Energiesystem bis hin zu umgesetzten oder geplanten Sanierungen. Erbeten werden zudem Angaben über Einkaufsverhalten sowie Bewertungen örtlicher Einrichtungen und der Gemeinde selbst.

Bürgermeisterin Silke Roßmann ist sich sicher, dass die betroffenen Eigentümer nicht auf ihre im Baugesetzbuch festgelegte Auskunftspflicht hingewiesen werden müssen. „Wir haben bisher eine hohe Bereitschaft der Wankendorfer bei den Bürgerbeteiligungsveranstaltungen erlebt“, sagte Roßmann. Sie machte zudem deutlich, dass die Planer von BCS sowie das weiterhin für Wankendorf zuständige Planungsbüro EBP in puncto Daten zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

Die Ergebnisse fließen in eine Bestandsanalyse ein – als Basis für ein Entwicklungskonzept und der Ausweisung eines Sanierungsgebiets. Lage und Ausmaß wird im Laufe des nächsten Jahres festgelegt, dazu werden auch die Einwohner gehört. Wessen Haus im Sanierungsgebiet liegt, hat Vorteile bei Erneuerungen. Dazu gehören bessere Abschreibungsmöglichkeiten und bessere steuerliche Absetzmöglichkeiten. „Eine Pflicht zur Sanierung besteht aber nicht“, betonte die Gemeindechefin.

Das Städtebauförderungsprogramm, das neuerdings unter dem Titel „Lebendige Zentren“ firmiert, wird auch von einer Lenkungsgruppe aus Ortspolitikern begleitet. Zwischenstände werden auf den Internetseiten der Gemeinde und der Amtsverwaltung publiziert, zudem stehen bei Fragen die Mitglieder der Lenkungsgruppe sowie die Planungsbüros bereit. Konkrete Projekte wurden bereits genehmigt – als vorgezogene Vorhaben. So ist der Neubau des Feuerwehrdomizils beschlossene Sache. Dafür hat die Gemeinde das Grundstück Am Kirchtor 5 erworben – direkt neben dem aktuellen Feuerwehrhaus. Auf dem Areal wird zudem eine Rettungswache für zwei Rettungswagen gebaut. Weiter wird ein Anbau am DRK-Kindergarten ins Programm aufgenommen. Geförderte Projekte erhalten zwei Drittel Zuschüsse von Bund und Land.


Quellenangabe: Ostholsteiner Zeitung vom 19.12.2020, Seite 34

Amtliche Bekanntmachung des Amtes Bokhorst-Wankendorf für die Gemeinde Wankendorf

Bekanntmachung über die Einleitung der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) für das Gebiet „Wankendorf 2035“ gem. § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“
 
Die Gemeindevertretung Wankendorf hat in ihrer Sitzung am 13.01.2020 den Beschluss zur Einleitung der VU gem. § 141 Abs. 3 BauGB für das Gebiet „Wankendorf 2035“ rückwirkend zum 16.12.2019 gefasst.
Die VU sind erforderlich, um Beurteilungsunterlagen über die Notwendigkeit einer Sanierung sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen zu gewinnen. Das Untersuchungsgebiet ist im Lageplan dargestellt. Dieser wird hiermit zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.

Gleichzeitig wird hiermit auf die Auskunftspflicht der Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten gegenüber der Gemeinde Wankendorf oder eines von ihr Beauftragten gemäß § 138 BauGB hingewiesen.

Der Lageplan kann in der Zeit
vom 20.01.2019 bis zum 21.02.2020
im Amt Bokhorst-Wankendorf, Zimmer 20, Ansprechpartner: Herr Teegen, Kampstraße 1, 24601 Wankendorf zu den Öffnungszeiten:
• Montag ​8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
• Mittwoch​ 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
• Donnerstag​ 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
• Freitag​ 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
eingesehen werden.

Wankendorf, den 17. Januar 2020
Az. 622-5/Te
Amt Bokhorst-Wankendorf
Der Amtsvorsteher

Lageplan des Untersuchungsgebietes
Lageplan des Untersuchungsgebietes